Schuldnerberatungsstellen nach Paragraph 11 Absatz 5 Sozialgesetzbuch XII
Diese Einrichtungen bieten umfassende Beratung zu allen Fragen der Verschuldung, wie zum Beispiel bei Lohn- oder Kontopfändung. Darüber hinaus helfen sie als anerkannte Stellen nach Paragraph 305 der Insolvenzordnung (InsO) bei der Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Eine Übernahme der Beratungskosten durch die Stadt ist möglich, weiterführende Information erhalten sie unter folgendem Link: http://www.hamburg.de/kosten/128474/start.html
Notfallsprechstunden
Die Notfallsprechstunden richten sich an Bürger mit akuten Schuldenproblemen. Die Inanspruchnahme kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn eine Kontopfändung bzw. Lohnpfändung ansteht oder sich der Gerichtsvollzieher angekündigt hat. Bei der Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle wird die Notlage geprüft - ggf. werden umgehend erste Maßnahmen in die Wege geleitet. Die Notfallberatung ist kostenfrei.
Hier finden Sie eine Übersicht der Notfallsprechzeiten: http://www.hamburg.de/contentblob/2037096/data/notfallsprechstunden-schuldnerberatung-hamburg.pdf
afg worknet GmbH Schuldnerberatung | Diakonisches Werk |
afg worknet GmbH | Hamburger Arbeit Beschäftigungsgesellschaft mbH |
Deutsches Rotes Kreuz | Hamburger Arbeit Beschäftigungsgesellschaft mbH |
Diakonisches Werk | H.S.I. Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung |
Diakonisches Werk | Verbraucher-Zentrale Hamburg |