Allgemeine Geschäftsbedingungen
DIE AGB DER ZWEI P PLAN:PERSONAL
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in den AGB die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Die unter 1. zusammengefassten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen der zwei P“ gelten für alle Aufträge bzw. Verträge zwischen der zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH (nachfolgend Auftragnehmer und/oder zwei P genannt) und ihren Auftraggebern, die im Zusammenhang mit Beratungs- und allen damit zusammenhängenden Leistungen von zwei P stehen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
1.1. Umfang und Ausführung des Auftrags
1.1.1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrags wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
1.1.2. Der Auftragnehmer zwei P ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie auch immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
1.2.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von einem Jahr nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie auch immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zwei P zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer zwei P anbietet. Der Auftragnehmer zwei P wird diese Personen oder Gesellschaften gegenüber dem Auftraggeber auf Verlangen namhaft machen.
1.2. Verschwiegenheitspflicht
1.2.1. Der Auftragnehmer zwei P ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn in Textform von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Auftragnehmers zwei P sowie dessen freie Mitarbeiter und durch ihn eingesetzte Dritte.
1.2.2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit sie zur Wahrung berechtigter Interessen des Auftragnehmers zwei P erforderlich ist. Der Auftragnehmer zwei P ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
1.2.3. Der Auftragnehmer zwei P darf Berichte, Gutachten und sonstige in Textform verfasste Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
1.3. Haftung
1.3.1. Der Auftragnehmer zwei P haftet dem Auftraggeber für Schäden – Personenschäden ausgenommen – nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer zwei P beigezogene Dritte zurückgehen.
1.3.2. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
1.3.3. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zwei P zurückzuführen ist.
1.3.4. Sofern der Auftragnehmer zwei P die Beratungsleistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer zwei P diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diesen Dritten halten.
1.4. Gewährleistung
1.4.1. Der Auftragnehmer zwei P ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
1.4.2. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs auf das Erbringen der jeweiligen Leistung folgenden Monaten.
1.5. Pflichten des Auftraggebers
1.5.1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer zwei P die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
1.5.2. Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung durch den Auftragnehmer zwei P die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist der Auftragnehmer zwei P nach vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann der Auftragnehmer zwei P dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
1.6. Sicherung der Unabhängigkeit
1.6.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität.
1.6.2. Im partnerschaftlichen Interesse verpflichten sich die Vertragspartner gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit von beauftragten Dritten und Mitarbeitern des Auftragnehmers zwei P zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers oder des Auftragnehmers zwei P auf Anstellung von Mitarbeitern bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung und ähnliches.
1.7. Vergütung, Verrechnung und Zahlungsbedingungen
1.7.1. Nach Vollendung des Auftrages erhält der Auftragnehmer zwei P eine Vergütung gemäß der mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung. Für Tätigkeiten, die sich aus der Vereinbarung nicht ergeben sollten bzw. nicht eindeutig hervorgehen, gilt im Zweifelsfall eine Vergütung nach Aufwand. Der Auftragnehmer zwei P ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu erstellen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akontozahlungen zu verlangen. Die Vergütung ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer zwei P fällig.
1.7.2. Der Auftragnehmer zwei P wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
1.7.3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers zwei P inkl. Mehrwertsteuer vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
1.7.4. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer zwei P, so behält der Auftragnehmer zwei P den Anspruch auf Zahlung der gesamten vereinbarten Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundensatzes ist die Vergütung für jene Stundenanzahl, die für den gesamten vereinbarten Auftrag zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent der Vergütung für jene Leistungen, die der Auftragnehmer zwei P bis zum Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
1.7.5. Im Falle der Nichtzahlung oder Verzögerungen von Zwischenabrechnungen über einen Zeitraum von mehr als 14 Tagen ist der Auftragnehmer zwei P auch ohne gesondert erfolgte Mahnung von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
1.8. Urheberrechte und Nutzungsrechte
1.8.1. Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer zwei P und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer zwei P. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag erfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk oder die Werke ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zwei P zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung eines Werkes gegenüber Dritten eine Haftung des Auftragnehmers zwei P insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes.
1.8.2. Ein Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zwei P zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
1.9. Datenschutz, Datenspeicherung
1.9.1. Hinsichtlich der Übermittlung von Daten gilt, dass sämtliche personenbezogenen Daten per ZIP-Verschlüsselung mit AES-256 und komplexem Passwort oder auf vergleichbare Weise geschützt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zwei P weitergereicht werden.
1.9.2. Im gesamten Verlauf der Auftragsbearbeitung werden alle datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO gewährleistet. Insbesondere werden personenbezogene Daten nur insoweit erhoben und verarbeitet, wie es die Ausführung des jeweiligen Auftrags zwingend erfordert, und nur solange gespeichert, wie dies zur Erfüllung des mit der Übermittlung verfolgten Zweckes erforderlich ist bzw. wie dies durch gesetzliche Regelungen (insbesondere steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen) vorgeschrieben ist. Daten werden weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergeben.
1.9.3. Ausführliche Informationen zu Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datensicherheit sowie die persönlichen Rechte im Hinblick auf die Verwendung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
1.10. Dauer des Vertragsverhältnisses
1.10.1. Das sich aus dem Auftrag ergebende Vertragsverhältnis endet grundsätzlich mit dem Abschluss des vereinbarten Auftrags.
1.10.2. Das Vertragsverhältnis kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wird.
Die unter 2. zusammengefassten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der zwei P“ gelten für alle mit der zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH (nachfolgend Veranstalter und/oder zwei P genannt) als Veranstalter geschlossenen Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit. Zusätzlich gelten ggf. die den jeweiligen Veranstaltungsprogrammen beigefügten „Allgemeinen Hinweise“.
2.1. Anmeldungen
2.1.1. Anmeldungen zu einer Veranstaltung haben in Textform zu erfolgen (E-Mail / Online-Formular / Fax / Brief) und werden mit Bestätigung der zwei P rechtsverbindlich.
2.1.2. Im Fall von Schreib-, Druck- oder Rechenfehlern in Drucksachen, auf Anmeldebestätigungen oder auf der Website ist die zwei P berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der angemeldete Teilnehmer sollte deshalb die ggf. automatisiert erzeugte Anmeldebestätigung auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler überprüfen und der zwei P etwaige Fehler unverzüglich mitteilen.
2.2. Zahlungsbedingungen
2.2.1. Sofern es sich um entgeltliche Veranstaltungen der zwei P handelt und soweit die Drucksachen und die Website der zwei P keine anderweitigen Zahlungsbedingungen erhalten, sind alle Rechnungen der zwei P unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen. Abweichende Zahlungsfristen auf den jeweiligen Rechnungen sind vorrangig.
2.2.2. Zahlungen haben ausschließlich per Banküberweisung zu erfolgen.
2.2.3. Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug, ist die zwei P berechtigt, Verzugszinsen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.
2.2.4. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Teilnehmer nur zu, wenn entweder die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder diese von der zwei P in Textform anerkannt worden sind.
2.3. Widerrufsrecht, Stornierung, Rücktritt
2.3.1. Handelt es sich beim Teilnehmer um einen Verbraucher gemäß § 13 BGB, d.h. eine natürliche Person, die den Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, steht ihm bezüglich seiner Anmeldung ein Verbraucher-Widerrufsrecht zu, d.h. er kann seine Anmeldung ohne Angabe von Gründen binnen vierzehn Tagen widerrufen. Zur Ausübung des Widerrufsrechts bedarf es einer eindeutigen Erklärung in Textform (E-Mail / Fax / Brief) an die zwei P. Die Widerrufsfrist ist gewahrt, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. In Folge des Widerrufs hat der Veranstalter zwei P das erhaltene Veranstaltungsentgelt spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet der Veranstalter zwei P dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Zahlung verwendet worden ist, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart. Keinesfalls entstehen dem Teilnehmer bei der Rückzahlung weitere Kosten.
2.3.2. Ansonsten ist jeder Teilnehmer unter den für die jeweilige Veranstaltung bekanntgegebenen Stornierungsbedingungen zum Rücktritt berechtigt. Dem Teilnehmer bleibt es jedoch in jedem Fall vorbehalten, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Der Ersatzteilnehmer soll spätestens eine Kalenderwoche vor Beginn der Veranstaltung namentlich benannt werden. Im Fall der Benennung eines Ersatzteilnehmers findet die Rückerstattung eines Teilnahmeentgelts nur insoweit statt, wie der Ersatzteilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt. Sofern die für die jeweilige Veranstaltung bekanntgegebenen Stornierungsbedingungen nichts anderes ausweisen, gelten für die Rückerstattung dieselben Modalitäten wie die unter 2.3.1. genannten.
2.4. Programmänderungen, Absagen durch den Veranstalter, Teilnehmerzahl
2.4.1. Änderungen in der Themengliederung sowie bei der Auswahl von Referenten als auch die Aufhebung oder Veränderung von in den Ausschreibungen zu den Veranstaltungen jeweils angegebenen maximalen Teilnehmerzahlen behält sich die zwei P im Einzelfall vor. Im Ausnahmefall kann eine angebotene Veranstaltung aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl, kurzfristigen krankheitsbedingten Ausfalls eines Referenten oder höherer Gewalt auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung verschoben oder abgesagt werden.
2.4.2. Im Fall zu geringer Teilnehmerzahl wird die Veranstaltung spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn abgesagt. Im Fall der Absage einer entgeltlichen Veranstaltung werden bereits gezahlte Entgelte zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Verschulden der zwei P.
2.5. Urheberrechte und Nutzungsrechte
2.5.1. Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Hierzu zählen auch die während der Veranstaltung zusammengetragenen Unterlagen und Zusammenfassungen. Jedwede Art der Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung, die über die persönliche Information des Teilnehmers hinausgeht, bedarf der vorherigen in Textform gegebenen Zustimmung des Veranstalters zwei P bzw. der verantwortlichen Referenten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung von Veranstaltungsmaterialien gegenüber Dritten eine Haftung des Veranstalters zwei P insbesondere etwa für die Richtigkeit des Inhalts.
2.5.2. Ein Verstoß des Teilnehmers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Veranstalter zwei P zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
2.6. Datenschutz, Datenspeicherung
Alle datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO werden gewährleistet. Insbesondere werden personenbezogene Daten des Veranstaltungsteilnehmers nur insoweit erhoben und verarbeitet, wie es die Ausführung der jeweiligen Veranstaltung zwingend erfordert, und nur solange gespeichert, wie dies zur Erfüllung des mit der Übermittlung verfolgten Zweckes erforderlich ist bzw. wie dies ggf. durch gesetzliche Regelungen vorgeschrieben ist. Daten werden ohne Einwilligung des Veranstaltungsteilnehmers weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergegeben. Ausführliche Informationen zu Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datensicherheit sowie die persönlichen Rechte des Veranstaltungsteilnehmers im Hinblick auf die Verwendung seiner personenbezogenen Daten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
2.7. Bild- und Tonaufnahmen
2.7.1. Im Rahmen der Veranstaltungen werden zum Zwecke der Dokumentation und weiteren Bewerbung durch vom Veranstalter beauftragte oder akkreditierte Personen und Dienstleister Foto- und Filmaufnahmen getätigt. Der Teilnehmer erklärt sich mit Abgabe seiner Anmeldung oder Teilnahme aufgrund einer kostenfreien Einladung damit einverstanden, dass Foto- und Filmaufnahmen, die bei der Veranstaltung gemacht werden, zur Dokumentation, Bewerbung und Veröffentlichung in Medien (Print, Online, TV) gespeichert, genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Zu diesem Zweck dürfen diese auch Dritten weitergegeben werden. Der Teilnehmer verzichtet in diesem Rahmen auf jegliche Honorarzahlung und erhebt keinerlei Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwendung seiner Foto- und Filmaufnahmen.
2.7.2. Die Foto- bzw. Filmerlaubnis ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung. Ihr kann bei der Anmeldung und vor der Veranstaltung in Textform (E-Mail / Fax / Brief) widersprochen werden.
3.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen schriftlich. Die hier abgebildete aktuelle Fassung wurde zuletzt zum 01.01.2022 geändert.
3.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.