Angestellte
Angestellte können eine Förderung erhalten, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Sie sind in Hamburg wohnhaft und/oder arbeiten bei einem Hamburger Unternehmen.
- Ihr Arbeitgeber hat weniger als 250 Beschäftigte.
- Ihr sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis umfasst mindestens 15 Wochenstunden.
- Sie gelten als geringqualifiziert oder haben höchstens einen Ausbildungsabschluss.
Personen mit höherem Bildungsabschluss wie Meister, Studium oder Promotion können nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Mögliche Gründe für eine Ausnahmeregelung sind beispielsweise eine Wiedereingliederung bzw. Berufsrückkehr nach Elternzeit oder Krankheit, massive Gefährdung des Arbeitsplatzes bzw. drohende Kündigung und / oder eine prekäre finanzielle Situation des Arbeitgebers und des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin.
Selbstständige
Selbstständige* können eine Förderung erhalten, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Sie sind in Hamburg wohnhaft und unternehmerisch tätig,
- Sie versteuern Ihr Einkommen und Ihre Umsätze in Hamburg,
- Sie haben Ihre Existenzgründung abgeschlossen,
- Sie üben Ihre selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb aus.
*Hinweis: Der Europäische Sozialfond (ESF) bietet für Solo-Selbständige ein vorrangiges Förderprogramm KOMPASS mit Förderung bis zu 90 % der Kosten an. Weitere Infos Europäischer Sozialfonds für Deutschland - ESF Plus 2021 bis 2027 in Deutschland - KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Erhöhte Fördersätze oder Sonderprogramme für:
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Soloselbstständige, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter erhalten,
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Hamburger Handwerk,
- Personen aus der Kreativbranche in Kooperation mit der Hamburg Kreativ Gesellschaft: Coach- und Expert:innenpool für die Kreativwirtschaft, Creative Business Academy,
- Personen aus der Musikbranche in Kooperation mit Hamburg Music: Hamburg Music Boost.
- Eine Förderung für geringfügig Beschäftigte (Minijob) kann unter bestimmten Voraussetzungen geprüft werden.
Wer ist ausgeschlossen?
Das Förderangebot gilt nicht für Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte des öffentlichen Dienstes oder von Unternehmen der öffentlichen Hand.
Fragen zur Förderfähigkeit?
Wenn Sie sich nicht sicher sind oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns.
Wir beraten individuell und unabhängig – auch über unser Förderprogramm hinaus.
📞 Kontakt: +49 40 3346321-11