Fördermittel für berufliche Weiterbildung

Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS

Sie wohnen oder arbeiten in Hamburg und möchten sich weiterbilden? Dann sind Sie bei uns richtig! Wir bieten eine kostenlose Fördermittel- und Bildungsberatung aus einer Hand an. Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS ist ein von der Europäischen Union und der Freien und Hansestadt Hamburg gefördertes Projekt zur Qualifizierung von Beschäftigten. Um die berufliche Zukunft von Hamburgern und Hamburgerinnen zu sichern, stellen wir schnell und unbürokratisch Geldmittel für Weiterbildungen zur Verfügung. Zudem sind wir neutral, bei unseren Beratungen zur Trägerlandschaft in Hamburg und bundesweit.

 

Weiterbildungsbonus:

  • Allgemein: Bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 750 €.
  • Beschäftigte im Handwerk: Bis zu 75 % der Kosten, maximal 1.000 €.
  • Beschäftigte in der SGB II Aufstockung: Bis zu 100 % der Kosten, maximal 1.500€.

 

Grundvoraussetzungen: 

  • Sie leben und/oder arbeiten in Hamburg.
  • Sie sind entweder in einem Unternehmen mit maximal 249 Beschäftigten angestellt oder sind selbstständig.

 

Telefonische Unterstützung und Beratung:

Serviceline:  040 / 334 63 21 - 11        (Mo, Di, Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr / Fr 9-12 Uhr)

 

Das Projekt „Weiterbildungsbonus PLUS“ wird von der Europäischen Union und von der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert

Wer kann gefördert werden?

An diese Zielgruppen richtet sich der Bonus

Beschäftigte aus KMU

Bis zu 50 % Förderung (max. 750 €) für berufliche Weiterbildungen zur Sicherung des Arbeitsplatzes oder zur Weiterentwicklung im aktuellen Job.

Mehr zur Förderung erfahren.

Selbstständige

Fortbildungskosten zur beruflichen Qualifizierung von (Solo-)Selbstständigen können mit bis zu 50 % finanziell unterstützt werden.

Mehr zur Förderung erfahren

Die Kreativwirtschaft

Sonderprogramm mit bis zu 90 % Förderung für Beschäftigte, (Solo-)Selbstständige und Kleinunternehmer:innen in Kooperation mit der Hamburg Kreativ Gesellschaft.

Mehr zur Förderung erfahren.

Weiterbildungsbonus PLUS beantragen

FÖRDERUNG BEANTRAGEN

Stellen Sie Ihren Antrag über unser SERVICEPORTAL.

Stellen Sie Ihren Antrag direkt über unser SERVICEPORTAL. Zusätzlich benötigen Sie ein Weiterbildungsangebot und eine kurze Begründung Ihres Arbeitgebers zum Nutzen der Fortbildung. Selbstständige fügen eine Bescheinigung über ihre Eintragung als steuerpflichtiger Unternehmer hinzu.

Zum SERVICEPORTAL 

 

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Melden Sie sich bei Fragen oder für eine Qualifizierungsberatung unter unserer Serviceline.

Serviceline:  040 / 334 63 21 - 11

(Mo, Di, Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr / Fr 9-12 Uhr)

Um über den Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS gefördert zu werden, müssen Sie in Hamburg leben und/oder arbeiten. 

Ihre individuelle Förderfähigkeit prüfen wir nach Ihrer Antragstellung über unser SERVICEPORTAL.



Der Weiterbildungsbonus unterstützt vielfältige Zielgruppen, darunter:

  • Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen mit bis zu 249 Angestellten
  • Selbstständige und Freiberufler:innen
  • Mitarbeitenden, die über das Hamburger Modell eingestellt wurden
  • Mitarbeitenden, die ergänzende Leistungen des Jobcenters erhalten (sogenannte Aufstockung)
  • Mitarbeitenden in Elternzeit oder Wiedereingliederung 

     

Ein besonderer Fokus liegt auf der Förderung von gering qualifizierten Personen, um ihnen bessere Chancen im Arbeitsmarkt zu bieten.

 

Das Förderangebot gilt nicht für Beamte:innen und Angestellte des öffentlichen Dienstes bzw. Unternehmen der öffentlichen Hand.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie einfach bei uns unter der Hotline 040 - 334 63 21 - 11 nach.

Es können nur berufliche Weiterbildungen gefördert werden. Die folgenden formalen Kriterien sollten erfüllt sein:

  • Umfang: Mindestens 8 Unterrichtsstunden
  • Seriösität: Der Bildungsträger muss nachweislich seriös sein und den Weiterbildungsbonus akzeptieren.

     

Für die Antragsstellung benötigen Sie ein Weiterbildungsangebot, das folgende Informationen enthält:

  • Was? Bezeichnung und Inhalte der Weiterbildung
  • Wann? Beginn- und Enddatum der Weiterbildung
  • Wo? Name und Anschrift des Bildungsträgers
  • Wieviel? Gesamtkosten der Weiterbildung inkl. eventueller Rabatte
  • Geld bekommen Sie von uns nicht in die Hand bzw. auf's Konto. Sie bekommen von uns ein Dokument, den Weiterbildungsbonus PLUS, auf dem die Förderhöhe steht. Wir überweisen den Betrag direkt an den Weiterbildungsträger.
     
  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach Ihren persönlichen Voraussetzungen. In der Regel handelt es sich beim Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS um eine Teilförderung, deren Höhe begrenzt ist.
     
  • Wir empfehlen: Sprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Arbeitgeber:in bzw. dem/der Personalverantwortlichen, ob das Unternehmen sich an den Kosten für Ihre Weiterbildung, welche nicht durch den Weiterbildungsbonus abgedeckt sind, beteiligt oder diese ganz übernimmt.

Wie stelle ich einen Weiterbildungsbonus-Antrag und was muss ich dabei beachten?

Der Förderantrag wird ausschließlich vom Teilnehmer der geplanten Weiterbildung (nicht vom Arbeitgeber) online über das SERVICEPORTAL gestellt. Hierfür sind vorab eine Registrierung über eine private E-Mail-Adresse und ein Passwort notwendig.

Sobald der Registrierungsprozess erfolgreich absolviert wurde, kann auf der persönlichen Portalseite ein „Neuer Antrag“ gestellt werden. Der Antrag umfasst mehrere Seiten:

Seite 1 bis 3 (Daten zum/r Antragsteller/in):

Hier werden private Adressdaten sowie Daten des Erwerbsstatus, der Vorqualifikationen und des sozialen Hintergrundes des/r Antragstellers/in erhoben.

Seite 4 (Daten zum Arbeitgeber / zur Selbstständigkeit):

Hier werden Adressdaten des Geschäftssitzes, die Information zur Branche und zur Mitarbeiterzahl erhoben. Selbstständige tragen sich mit ihrem Namen ein.

Seite 5 (Daten zur Weiterbildung):

In dieser Datenmaske werden Informationen wie Name der Weiterbildung, Beginn- und Enddatum, Dauer (in Std.), Kosten und Kostenträger des Eigenanteils (sofern notwendig) benötigt.

Seite 6 (Daten zum Bildungsträger):

Hier werden die Informationen zum Bildungsveranstalter wie Name, Adresse, Ansprechpartner zusammengetragen.

Seite 7 (Upload zusätzlich notwendiger Unterlagen):

Je nach Erwerbsstatus (z. B. selbstständig, angestellt o.a.) werden hier Unterlagen wie das Bildungsangebot, Selbstständigennachweis oder Begründung zur Weiterbildung dem Antrag beigefügt.

  • Arbeitgeber:innen dürfen wir nicht fördern, sondern nur die Beschäftigten - es gibt aber zwei Ausnahmen: Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen.
     
  • Wenn in einem Unternehmen (< 249 Beschäftigte) eine Inhouseschulung geplant wird, sind eventuell unter den teilnehmenden Mitarbeitenden auch Personen dabei, die gefördert werden können. Deshalb beraten wir auch gern die Arbeitgeber und Personalverantwortlichen.
     

Bisher konnten über 24.500 Weiterbildungen gefördert werden -  aus allen Branchen und Bereichen.

Beispiele:

  • Buchhaltungssoftware: Weiterbildung zur sicheren Nutzung von Buchhaltungsprogrammen für Büro- und Verwaltungsmitarbeitende.
  • Gastgewerbe: Weiterbildung zur Vertiefung von Kenntnissen im Getränkeservice oder in der Weinberatung.
  • Handwerk: Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten für erweiterte berufliche Einsatzmöglichkeiten.

Was sind unsere Aufgaben?

Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS stellt ESF-Geldmittel zur beruflichen Qualifizierung zur Verfügung. Unterstützt werden Geringqualifizierte, Beschäftigte mit Migrationshintergrund, Arbeitnehmer:innen in Elternzeit, Alleinerziehende, Ältere und Selbstständige. Aber auch kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen profitieren von den Möglichkeiten des Weiterbildungsbonus PLUS.

Was ist und macht der ESF?

In einer Podcast-Reihe spricht die Moderatorin Anke Harnack mit unterschiedlichen Akteuren darüber, was der Europäische Sozialfonds (ESF) ist und wie wir Hamburger und Hamburgerinnen von der Förderung in den Bereichen Bildung, Qualifizierung und Verbesserung der Beschäftigungschancen seit mehr als 60 Jahren profitieren.

zum ESF-Podcast

Der Hamburger Weiterbildungsbonus TALK

Podcasts rund um das Thema Weiterbildung und Fördermöglichkeiten

Wie können Sie Kosten für Weiterbildungen von der Steuer absetzen?

In unserem Podcast gibt Herbert Schulte, Experte für Steuerrecht, Arbeitnehmer:innen und Selbstständigen, die eine Weiterbildung planen oder sich bereits in einer Fortbildung befinden, wertvolle Informationen, wie Kosten für Fort- und Weiterbildungen von der Steuer abgesetzt werden können.

Welche Vorteile haben Sie durch den Weiterbildungsbonus?

Peter Holst-Glöss und Mandy Walczak beleuchten in ihrem Gespräch, wie das Beratungsteam weiterbildungswilligen Beschäftigten individuelle Fördermöglichkeiten und Bildungswege aufzeigt und bei der Antragstellung unterstützen kann.