

Vorteile für Sie als Arbeitgeber:innen
Für mehr Produktivität - Das FAV-Programm für Lohnkosten-Zuschüsse
Auch in Ihrem Unternehmen werden sicher Aufgaben von Fachkräften übernommen, die dafür eigentlich überqualifiziert sind. Dies geht zulasten der Produktivität Ihres Unternehmens.
Die Servicestelle ZAQ unterstützt Sie beispielsweise im Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren, bei der Identifizierung geeigneter Tätigkeiten sowie bei der Unterstützung zur Einarbeitung der FAV-Beschäftigten.
Damit der Einsatz von FAV-Beschäftigten in Ihrem Unternehmen reibungslos funktioniert, stellen wir Ihnen mit der Servicestelle ZAQ ein umfangreiches Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Verfügung.
Gemeinsam können wir geeignete Tätigkeiten für FAV-Beschäftigte identifizieren, Sie im Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren unterstützen, hinsichtlich zielgerichteter Weiterbildungsmöglichkeiten und Förderprogramme für die FAV-Beschäftigten beraten, um beispielsweise die Einarbeitungszeit zu erleichtern.

Unser Angebot für Arbeitgeber:innen
- Unterstützungsleistungen und Qualifizierung für FAV-Beschäftigte
- Administrative Unterstützung bei der Beantragung von Zuschüssen und deren Umsetzung
- Beratung bei der Identifizierung geeigneter Tätigkeiten
- Beratung bei der Anleitung von FAV-Beschäftigten
- Beratung hinsichtlich gezielter Weiterbildung von FAV-Beschäftigten sowie geeigneter Fördermöglichkeiten
- Unterstützung bei der Eingliederung in den Betriebsablauf
- Unterstützung in Konfliktfällen
- Organisation von Netzwerktreffen für Anleitungspersonal
(kollegiale Fallberatung, best-practice-Austausch)
Förderung über das FAV-Programm
Das FAV-Programm bewilligt Zuschüsse bis zu 75 Prozent (bei Bewilligung nach §16e SGB II) oder sogar bis zu 100 Prozent (bei §16i SGB II) bei förderfähigen Beschäftigten, deren Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt aus individuellen Gründen erschwert ist.
Die Vorteile für Ihr Unternehmen:
- Entlastung Ihrer Fachkräfte
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt und zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag bis zu einer Höhe von 75 Prozent für eine maximale Dauer von 24 Monaten für eine FAV-Stelle
- Unterstützung bei der Einarbeitung der FAV-Kräfte (abhängig von der Anzahl der FAV-Beschäftigten in Ihrem Unternehmen)
Fachliche Hinweise der Bundesagentur für Arbeit
Ansprechpartner:innen
Hotline
T: 040 / 334 63 21 - 11
E: info(at)zaq-hamburgnet
Projektleitung I Beratung ZAQ
Jörn Parizot
T: 040 / 334 63 21 - 35
E: joern.parizot(at)zaq-hamburgnet