Fördergelder für Arbeitgeber:innen

Vorteile für Sie als Arbeitgeber:innen

Für mehr Produktivität - Das FAV-Programm für Lohnkosten-Zuschüsse

Auch in Ihrem Unternehmen werden sicher Aufgaben von Fachkräften übernommen, die dafür eigentlich überqualifiziert sind. Dies geht zulasten der Produktivität Ihres Unternehmens.

Die Servicestelle ZAQ unterstützt Sie beispielsweise im Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren, bei der Identifizierung geeigneter Tätigkeiten sowie bei der Unterstützung zur Einarbeitung der geförderten Beschäftigten.

Damit der Einsatz von geförderten Beschäftigten in Ihrem Unternehmen reibungslos funktioniert, stellen wir Ihnen mit der Servicestelle ZAQ ein umfangreiches Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Verfügung.

Gemeinsam können wir geeignete Tätigkeiten für geförderte Beschäftigte identifizieren, Sie im Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren unterstützen, hinsichtlich deren zielgerichteter Weiterbildungsmöglichkeiten und Förderprogramme beraten, um beispielsweise die Einarbeitungszeit zu erleichtern.

Unser Angebot für Arbeitgeber:innen

  • Unterstützungsleistungen und Qualifizierung für geförderte Beschäftigte
  • Administrative Unterstützung bei der Beantragung von Zuschüssen und deren Umsetzung
  • Beratung bei der Identifizierung geeigneter Tätigkeiten
  • Beratung bei der Anleitung von geförderten Beschäftigten
  • Beratung hinsichtlich gezielter Weiterbildung von FAV-Beschäftigten sowie geeigneter Fördermöglichkeiten
  • Unterstützung bei der Eingliederung in den Betriebsablauf
  • Unterstützung in Konfliktfällen
  • Organisation von Netzwerktreffen für Anleitungspersonal
    (kollegiale Fallberatung, best-practice-Austausch)

Förderung über das FAV-Programm

Das FAV-Programm bewilligt Zuschüsse bis zu 75 Prozent (bei Bewilligung nach §16e SGB II) oder sogar bis zu 100 Prozent (bei §16i SGB II) bei förderfähigen Beschäftigten, deren Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt aus individuellen Gründen erschwert ist.

Die Vorteile für Ihr Unternehmen:

  • Entlastung Ihrer Fachkräfte
  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt und zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag je nach Bewilligung des Jobcenters von bis zu 75 Prozent für eine maximale Dauer von 24 Monate (§16e SGB II) oder bis zu 100 Prozent (in den ersten zwei Jahren, danach jährlich 10 Prozent abnehmend) für eine maximale dauer von 60 Monaten (§16i SGB II). Unterstützung bei der Einarbeitung der geförderten Beschäftigten (abhängig von der Anzahl der geförderten Beschäftigten in Ihrem Unternehmen).
  • Unterstützung bei der Einarbeitung der FAV-Kräfte (abhängig von der Anzahl der FAV-Beschäftigten in Ihrem Unternehmen)

Fachliche Hinweise der Bundesagentur für Arbeit


    Ansprechpartner:innen

    Hotline


    T: 040 / 334 63 21 - 14
    E: info(at)zaq-hamburgnet

    Projektleitung I Beratung ZAQ

    Jörn Parizot
    T: 040 / 334 63 21 - 35
    E: joern.parizot(at)zaq-hamburgnet