Unsere Kriterien an Bildungseinrichtungen
Qualifizierer, Weiterbildungsanbieter, Bildungseinrichtungen
Die Anbieter von Weiterbildungen, die für ihre Teilnehmer:innen den Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS aktivieren, also einlösen wollen, werden nach bestimmten Kriterien beurteilt.
Allgemeine Anerkennung
Das bedeutet Anerkennung nach Bundes- bzw. Landesrecht oder Anerkennung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (www.zfu.de) oder eine anderweitige staatliche Anerkennung.
Anerkannte Qualitätssicherung
Dazu gehören Zertifizierungen nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung – AZAV, Zertifizierungen nach ISO 9000ff, EFQM, LQW 2 oder Gütesiegelverbund Weiterbildung oder Prüfsiegel Weiterbildung Hamburg.
Nichterfüllen der Kriterien
Werden die genannten Kriterien nicht erfüllt, kann von der Zwei P unter Einbeziehung örtlicher Informationsquellen eine Beurteilung unter folgenden Aspekten vorgenommen werden:
- Bildungsanbietende müssen nachweisbar juristische Personen des privaten Rechts sein oder in Selbstständigkeit Weiterbildung hauptberuflich anbieten.
- Das Weiterbildungsangebot muss allgemein zugänglich sein, es sei denn, die Teilnahme ist an bestimmte Vorkenntnisse geknüpft oder ist eine passgenaue Qualifizierung.
- Die mit der Durchführung der Weiterbildung beauftragten Personen müssen über die erforderliche Sachkunde der Bildungsinhalte und die notwendigen Erfahrungen verfügen.
- Die räumliche und/oder technische Ausstattung der Anbieter muss den Anforderungen der Weiterbildungsinhalte entsprechen.
Rabatte sind gut, aber ...
... wir freuen uns immer, wenn sie Preisnachlässe und Rabatte gewähren!
Aber bitte informieren Sie uns frühzeitig über Preisnachlässe! Immer häufiger erreichen uns Angebote für berufliche Weiterbildungen, bei denen Rabatte und sonstige Preisnachlässe nicht berücksichtigt sind. Aufgrund dieser fehlenden Angaben wird oft eine zu hohe Förderung berechnet – das führt zu Komplikationen und erschwert den Abrechnungsprozess für alle Beteiligten. Darum bitten wir Antragssteller:innen und Qualifizierer, um Kooperation! Teilen Sie uns sämtliche Nachlässe umgehend mit!
Vielen Dank.
Übrigens: Verpflegungs- und Unterkunftspauschalen werden nicht gefördert und gehören daher nicht ins Angebot.
Förderabwicklung für den Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Informationen für Qualifizierer
Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS finanziert berufliche Qualifikationen mit Geld aus dem Europäischen Sozialfonds und darf nur von anerkannten Bildungseinrichtungen bei der Zwei P eingelöst werden.
Der richtige Weg
- Der/Die Teilnehmende gibt den unterschriebenen Weiterbildungsbonus digital oder ausgedruckt vor Beginn der Weiterbildung an den Bildungsträger weiter.
Prüfung der Angaben
- Stimmt der angegebene Betrag der Gesamtkosten?
- Ist der Bildungszeitraum richtig angegeben?
- Bei falschen Angaben wird die Zwei P per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt. Über das weitere Vorgehen wird dann gemeinsam entschieden.
Prüfung des Eigenanteils
- Es wird geprüft, ob der/die Teilnehmende den Eigenanteil bezahlt hat.
- Der Eigenanteil ergibt sich aus den Gesamtkosten abzüglich des Förderbetrags.
Der Zahlungsprozess
- Hat der/die Teilnehmende den gesamten Eigenanteil gezahlt oder werden die Kosten der Fortbildung zu 100% vom Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS übernommen, wird der Weiterbildungsbonus zur Abrechnung bei der Zwei P eingereicht.
- Dabei wird der Zahlungseingang des Eigenanteils auf dem Weiterbildungsbonus quittiert.
- Dann wird der Weiterbildungsbonus digital bei Zwei P eingereicht – eine Rechnung wird nicht benötigt.
- Zu beachten ist hierbei das Einlösedatum auf dem Weiterbildungsbonus!
- Die Förderung wird innerhalb von 4-6 Wochen an die Weiterbildungseinrichtung überwiesen.
Was passiert, wenn die Weiterbildung abgebrochen wird?
- Bei Abbruch der Weiterbildungsmaßnahme melden Sie sich bitte unverzüglich per E-Mail oder telefonisch.
Ansprechpartner:innen
Falk Hold
T: 040 / 334 63 21 - 22
E: falk.hold(at)zwei-p.org
Erzsébet Czudarné Mikus
T: 040 / 334 63 21 - 29
E: erzsebet.czudarne(at)zwei-p.org