FAQ

Fragen und Antworten

FAQ - frequently asked questions

Auf viele Fragen rund um den Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS finden Sie hier die Antworten. Für eine weitergehende Beratung steht Ihnen unser Beratungsteam gern zur Verfügung.

Eine Grundvoraussetzung, um über den Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS gefördert zu werden, ist: Sie müssen in Hamburg leben und/oder arbeiten! Ob Sie eine Förderung bekommen können, prüfen wir individuell, wenn Sie einen Weiterbildungsbonus-Antrag über unser SERVICEPORTAL gestellt haben.

Wir können berufliche Weiterbildungen fördern von

  • Gering qualifizierte Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen mit bis zu 249 Angestellten
  • Mitarbeitenden, die über das Hamburger Modell eingestellt wurden
  • Mitarbeitenden, die ergänzende Leistungen des Jobcenters erhalten (sogenannte Aufstockung)
  • Mitarbeitenden in Elternzeit oder Wiedereingliederung sowie
  • Selbstständigen/Freiberufler:innen
     

Haben wir ggf. keine Möglichkeit über den Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS zu fördern, prüfen wir den Verweis in ein anderes Programm. Wir kennen uns in der Fördermittellandschaft aus und beraten Sie, welche Förderung alternativ passen kann.

Weiterführende Informationen über die aktuell geltenden Förderkategorien finden Sie unter "Förderungen".

Das Förderangebot gilt nicht für Beamte:innen und Angestellte des öffentlichen Dienstes bzw. Unternehmen der öffentlichen Hand.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie einfach bei uns unter der Hotline 040 - 334 63 21 - 11 nach.

  • Am besten ist, Sie überlegen sich, was Sie mit der Weiterbildung erreichen wollen.
     
  • Recherchieren Sie mögliche Weiterbildungen im Internet, z.B. in den Datenbanken mein NOW, WisyKursnet oder einfach auf den Webseiten von Bildungsträgern.
     
  • Beachten Sie die Vorgabe, dass es sich um eine beruflich begründete Weiterbildung handeln muss, dies gilt beispielsweise auch für Sprachkurse.
     
  • Sollten Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Er muss Ihnen über die berufliche Notwendigkeit der Weiterbildung eine formlose, kurze Bescheinigung ausstellen, dass die Weiterbildung für die Tätigkeit gebraucht wird, ja vielleicht sogar den Arbeitsplatz sichert. Fragen Sie auch, ob er einen Teil der Kosten übernimmt. Denn Ihr erworbenes Wissen wird ja in Ihre Tätigkeit einfließen.

Es können nur berufliche Weiterbildungen gefördert werden. Folgende formale Kriterien sollten erfüllt sein:

  • mindestens 8 Unterrichtsstunden

  • Bei dem Qualifizierungsanbieter muss es sich nachweisbar um einen seriösen Anbieter handeln. Der Qualifizierungsanbieter muss seinerseits den Weiterbildungsbonus akzeptieren. Gern beraten wir Sie auch bei der Auswahl einer Qualifizierung. Um eine Förderung zu bewilligen, brauchen wir die genauen Angaben über den ausgesuchten Kurs:
     

Was? = Bezeichnung und Inhalte der Weiterbildung

Wann? = erster und letzter Tag der Weiterbildung

Wo? = Name und Anschrift des Bildungsträgers

Wieviel? = Kosten der Weiterbildung inkl. eventueller Rabatte

  • Geld bekommen Sie von uns nicht in die Hand bzw. auf's Konto. Sie bekommen von uns ein Dokument, den Weiterbildungsbonus PLUS, auf dem die Förderhöhe steht. Wir überweisen den Betrag direkt an den Weiterbildungsträger.
     
  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach Ihren persönlichen Voraussetzungen. In der Regel handelt es sich beim Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS um eine Teilförderung, deren Höhe begrenzt ist.
     
  • Wir empfehlen: Sprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Arbeitgeber:in bzw. dem/der Personalverantwortlichen, ob das Unternehmen sich an den Kosten für Ihre Weiterbildung, welche nicht durch den Weiterbildungsbonus abgedeckt sind, beteiligt oder diese ganz übernimmt.

Wie stelle ich einen Weiterbildungsbonus-Antrag und was muss ich dabei beachten?

Der Förderantrag wird ausschließlich vom Teilnehmer der geplanten Weiterbildung (nicht vom Arbeitgeber) online über das SERVICEPORTAL gestellt. Hierfür sind vorab eine Registrierung über eine private E-Mail-Adresse und ein Passwort notwendig.

Sobald der Registrierungsprozess erfolgreich absolviert wurde, kann auf der persönlichen Portalseite ein „Neuer Antrag“ gestellt werden. Der Antrag umfasst mehrere Seiten:

Seite 1 bis 3 (Daten zum/r Antragsteller/in):

Hier werden private Adressdaten sowie Daten des Erwerbsstatus, der Vorqualifikationen und des sozialen Hintergrundes des/r Antragstellers/in erhoben.

Seite 4 (Daten zum Arbeitgeber / zur Selbstständigkeit):

Hier werden Adressdaten des Geschäftssitzes, die Information zur Branche und zur Mitarbeiterzahl erhoben. Selbstständige tragen sich mit ihrem Namen ein.

Seite 5 (Daten zur Weiterbildung):

In dieser Datenmaske werden Informationen wie Name der Weiterbildung, Beginn- und Enddatum, Dauer (in Std.), Kosten und Kostenträger des Eigenanteils (sofern notwendig) benötigt.

Seite 6 (Daten zum Bildungsträger):

Hier werden die Informationen zum Bildungsveranstalter wie Name, Adresse, Ansprechpartner zusammengetragen.

Seite 7 (Upload zusätzlich notwendiger Unterlagen):

Je nach Erwerbsstatus (z. B. selbstständig, angestellt o.a.) werden hier Unterlagen wie das Bildungsangebot, Selbstständigennachweis oder Begründung zur Weiterbildung dem Antrag beigefügt.

  • Nein, Arbeitgeber:innen dürfen wir nicht fördern, sondern nur die Beschäftigten - es gibt aber zwei Ausnahmen: Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen.
     
  • Wenn in einem Unternehmen (< 249 Beschäftigte) eine Inhouseschulung geplant wird, sind eventuell unter den teilnehmenden Mitarbeitenden auch Personen dabei, die gefördert werden können. Deshalb beraten wir auch gern die Arbeitgeber und Personalverantwortlichen.
     
  • Hier empfehlen wir: einfach mal mit uns sprechen.

Bisher konnten über 21.000 Weiterbildungen gefördert werden -  aus allen Branchen und Bereichen.

Hier nur einige Beispiele aus dem breiten Spektrum:

  • Gabelstaplerführerschein
  • Pflegehelfer:in
  • Führungskräftetraining
  • Küchenhelfer:in
  • berufsbezogene Sprachkurse
  • Seniorenassistenz
  • Fach​​berater:in für Traumapädagogik
  • Qualifizierung zur Betreuungsfachkraft
  • Bewachungsgewerbe §34e GewO
  • Kundendienstmonteur:in
  • Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Ansprechpartner:innen

Falk Hold
T: 040 / 334 63 21 - 22
E: falk.hold(at)zwei-p.org

Alexander Ogure
T: 040 / 334 63 21 - 27
E: alexander.ogure(at)zwei-p.org

Cordula Hoffmann
T: 040 / 334 63 21 - 25
E: cordula.hoffmann(at)zwei-p.org