Förderung von Beschäftigten

Der Weiterbildungsbonus PLUS für Beschäftigte

Weiterbildungsförderung von Beschäftigten

Mit dem Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS können berufliche Fortbildungen mit bis zu 50% (maximal 500 €) finanziell unterstützt werden.

Geprüft wird die bestmögliche Förderung. Nach Bedarf wird ein individuelles Qualifizierungscoaching angeboten, das die Bildungsbedarfe und optimalen Fördermöglichkeiten vor allem für gering Qualifizierte sowie kleine und mittlere Unternehmen ermittelt. Zudem bieten wir eine kostenlose, umfassende Beratung zum Thema Weiterbildung an. Dabei agieren wir neutral in der Trägerlandschaft und Ihren Angeboten.

Was können Sie mit einer Weiterbildung erreichen?

  • Sie können einen Karrieresprung machen.
  • Sie erweitern und stärken Ihr berufliches Fachwissen.
  • Sie gewinnen mehr Sicherheit, um neuen Herausforderungen am Arbeitsplatz zu begegnen.
  • Sie erleichtern sich den Wiedereinstieg in den Beruf nach einer längeren Pause.
  • Wenn Sie über 54 Jahre alt sind, können Sie Ihre beruflichen Kenntnisse auffrischen.

Wer wird gefördert?

Personen, die...

  • in Hamburg leben und/oder arbeiten
  • in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung arbeiten (mindestens 15 Wochenstunden)
  • bei einem Hamburger Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten arbeiten


Außerdem werden gefördert:

  • Beschäftigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt vom jobcenter erhalten, können mit bis zu 100% der Weiterbildungskosten unterstützt werden.
  • Eine Förderanfrage kann außerdem gestellt werden, wenn eine geringfügige Beschäftigung besteht (Minijob).
  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Hamburger Handwerk sind mit bis zu 75% (maximal 1.000 €) der Weiterbildungskosten förderfähig.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die mindestens acht Stunden umfassen.
  • Die Weiterbildungen müssen von qualifizierten Anbietern mit entsprechenden Referenzen bzw. der notwendigen fachlichen Qualifikation durchgeführt werden.

Was sollten Sie beachten?

  • Die Unterlagen sollten uns spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn vorliegen.
  • Das Angebot richtet sich nicht an Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie in Unternehmen der öffentlichen Hand.

Ansprechpartner:innen

Arne Domroes
T: 040 / 334 63 21 - 32
E: arne.domroes(at)zwei-p.org

Falk Hold
T: 040 / 334 63 21 - 22
E: falk.hold(at)zwei-p.org

Cordula Hoffmann
T: 040 / 334 63 21 - 25
E: cordula.hoffmann(at)zwei-p.org